Straßenverkehrsbehörde

Wichtiger Hinweis: Umzug des Rechts- und Ordnungsamts

Das Rechts- und Ordnungsamt zieht in der Zeit von Montag, den 15. April, bis einschließlich Mittwoch, den 17. April, um. Während dieser drei Tage ist das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen. In Notfällen ist die telefonische Erreichbarkeit unter der Nummer 0681 506-3157 sichergestellt.

Ab Donnerstag, den 18. April, ist das Rechts- und Ordnungsamt zu den regulären Öffnungszeiten am neuen Standort am Schlossplatz 8 bis 10 in 66119 Saarbrücken erreichbar.

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung und Lenkung des fließenden und ruhenden Verkehrs. Hierzu zählen Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Markierungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch für Straßenbaustellen ergehen auf Antrag der bauausführenden Unternehmen entsprechende Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen und dem Aufbringen von Markierungen. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt außerdem Erlaubnisse für den Schwer- und Großraumverkehr, für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sowie verschiedene Ausnahmegenehmigungen, darunter die Bewilligung von Parkerleichterung für Schwerbehinderte.

Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen über eigenständige Straßenverkehrsbehörden verfügen. Zu Anträgen auf diesem Gebiet wenden Sie sich bitte an die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Saarbrücken oder der Stadt Völklingen.