Kooperationsrat sendet Resolution zur Baulandmobilisierung ans Land

Land soll prüfen: Ist Mietbelastung deutlich höher als bundesweiter Durchschnitt?

Der Kooperationsrat hat sich in mehreren Sitzungen mit den Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Städte und Gemeinden im Regionalverband befasst und eine entsprechende Resolution an das für die Umsetzung zuständige Land gerichtet. Das hat der Kooperationsrat im Dezember mehrheitlich beschlossen. Der Regionalverband hat daraufhin die Resolution an das saarländische Innenministerium geschickt.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verfolgt der Bund das Ziel, dass Kommunen schneller Bauland zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aktivieren können. Dafür sind verschiedene Instrumente vorgesehen: So sollen Städte und Gemeinden zum Beispiel ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke bekommen oder zugunsten des Wohnungsbaus leichter von bestehenden Bebauungsplänen abweichen dürfen.

Diese Instrumente können von den Kommunen aber nur genutzt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss die Landesregierung die jeweilige Kommune in einer Rechtsverordnung zum „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ erklären. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesdeutschen Durchschnitt deutlich übersteigt.

Einige Bundesländer haben bereits Rechtsverordnungen erlassen oder stehen kurz davor, darunter Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Kooperationsrat fordert in der Resolution nun die Landesregierung auf, die Grundlagen für eine saarländische Landesverordnung zu ermitteln. Wenn dabei für einzelne Städte und Gemeinden im Regionalverband ein angespannter Wohnungsmarkt nach den Kriterien des Baulandmobilisierungsgesetzes festgestellt wird, sollen diesen Kommunen vom Land die neuen Handlungsspielräume per Verordnung eingeräumt werden.