Neue Richtlinie zur Förderung der Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverband Saarbrücken verabschiedet zum 01. Januar 2024 eine neue Richtlinie zur Förderung der Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken.

Aufgrund der Novellierung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zum 01.01.2023 hat der Landtag des Saarlandes das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (AG-BtOG) beschlossen (veröffentlicht am 18.01.2023) und eine vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) mit dem Landkreistag Saarland abgestimmte Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Betreuungsvereinen (veröffentlicht am 06.02.2023) erlassen. Dies hatte zur Folge, dass auch die bisherige Förderpraxis zwischen der Landesebene und der Kreisebene auf die aktuelle Rechtslage angepasst werden musste.

Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken haben sich auf einheitliche Grundsätze zur weiteren Förderung der Betreuungsvereine geeinigt und eine gemeinsame Richtlinie zur Förderung der Betreuungsvereine im Saarland erarbeitet.

Die Richtlinie verweist im Wesentlichen auf die mit dem MASFG abgestimmte Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Betreuungsvereinen.

Die neue Richtlinie zur Förderung der Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken, die zum 1. Januar 2024 gültig sind, stehen auf der Seite Regionalverbandsrecht unter dem Punkt „Gesundheit“.